Generationen-Management durch Experten

Unter dem Motto „rechtzeitig selbstbestimmt Vorsorgen“ sollten Sie möglichst                        früh Antworten auf folgende Fragen finden:

Wer handelt für mich, wenn ich es nicht mehr selbst tun kann?

Wer entscheidet dann über mein Vermögen, meine medizinische Behandlung?

Wer sorgt für meine Familie/Kinder?

Wer kümmert sich um mein Unter­nehmen?

Warum soll ich mich darum kümmern?  

-> Weil Sie und Ihre Angehörigen selbstbestimmt handeln wollen.  

Gesetzliche Betreuung durch Vorsorgevollmacht vermeiden

Ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht erforderlich, sofern ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man also "in gesunden Tagen" die Vertrauenspersonen selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäftsunfähigkeit und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt.

Zeichen setzen

Notfall-Navigator

Hilfe zur Selbsthilfe

Erarbeiten eines persönlichen Notfallplans.

Information über die Dokumente zur Notfallplanung.

Hilfe bei der Beantragung der Dokumente.

 

Bewusstsein schaffen 

Hilfe zur Erkenntnis

Erstellung Ihres Familienstammbaums.

Rechtzeitig an Nachlass und Erben denken.

Entwicklung Ihrer persönlichen Vermögensbilanz.

 

Lotse im Kompetenznetzwerk

Gemeinsame Grundlagenerarbeitung, um beim Fachanwalt, Notar, Steuerberater oder Arzt effizient und effektiv zu sein.

Aktualisierung bei Veränderung der Familiensituation 

 

Das professionelle Generationen-Management in Kurzform

 

Regelung Ihrer Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Sorgerechtsverfügung

 

ggf. Regelung der Unternehmervollmacht und Notfallplanung für das Unternehmen

 

Erstellung Stammbaum – gesetzliche Erbfolge – Notwendigkeit des Testaments

 

Immobilienbesitz – beglaubigte Vorsorgevollmacht

 

Finanzielles Risiko durch Pflegebedürftigkeit wird besprochen

 

ggf. Vermögensübertragung an nachfolgende Generation

 

Um diese Vollmachten geht es:

 

Ihre Vollmachten und Verfügungen sollten von spezialisierten Anwälten ausgearbeitet sein, immer an die aktuelle Rechtslage angepasst werden und jederzeit für Ärzte und Gerichte zugänglich sein.

 

  • Vorsorgevollmacht – Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen! Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft – in allen Lebensbereichen.                                                                                                                   
  • Patientenverfügung – Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch! Behandelnde Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.                                                                                           
  • Betreuungsverfügung – Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson! Regeln Sie für den Fall der Pflege Unterbringung, Ort und Art der Versorgung in Ihrem Sinne statt fremde Dritte darüber entscheiden zu lassen.                                                                                               
  • Unternehmervollmacht – Entscheiden Sie, wir Ihr Unternehmen weitergeführt wird! Werden Sie als Unternehmer der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Angestellten gerecht und sorgen Sie für Ihren Ausfall als Chef vor!                                                                                         
  • Sorgerechtsverfügung – Sorgen Sie für das Wohl Ihrer minderjährigen Kinder! Regeln Sie die Betreuung Ihrer Kinder, sollten Sie als Eltern ausfallen. Bestimmen Sie einen Vormund, dem Sie voll vertrauen.                                                                                                                           
  • Das Testament – Ein Testament rundet die persönliche Vorsorge ab. Ein Verzicht auf eine schriftliche Nachlassregelung kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Für die Erstellung eines Testaments ist die Unterstützung durch ausgewiesene Fachanwälte dringend notwendig.     
  • Trauerverfügung – In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier                                                                                                   
  • Haustierverfügung – In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.                                                        
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