Unter dem Motto „rechtzeitig selbstbestimmt Vorsorgen“ sollten Sie möglichst früh Antworten auf folgende Fragen finden:
Wer handelt für mich, wenn ich es nicht mehr selbst tun kann?
Wer entscheidet dann über mein Vermögen, meine medizinische Behandlung?
Wer sorgt für meine Familie/Kinder?
Wer kümmert sich um mein Unternehmen?
Warum soll ich mich darum kümmern?
-> Weil Sie und Ihre Angehörigen selbstbestimmt handeln wollen.
Gesetzliche Betreuung durch Vorsorgevollmacht vermeiden
Ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht erforderlich, sofern ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man also "in gesunden Tagen" die Vertrauenspersonen selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäftsunfähigkeit und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt.
Das professionelle Generationen-Management in Kurzform
Regelung Ihrer Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Sorgerechtsverfügung
ggf. Regelung der Unternehmervollmacht und Notfallplanung für das Unternehmen
Erstellung Stammbaum – gesetzliche Erbfolge – Notwendigkeit des Testaments
Immobilienbesitz – beglaubigte Vorsorgevollmacht
Finanzielles Risiko durch Pflegebedürftigkeit wird besprochen
ggf. Vermögensübertragung an nachfolgende Generation
Ihre Vollmachten und Verfügungen sollten von spezialisierten Anwälten ausgearbeitet sein, immer an die aktuelle Rechtslage angepasst werden und jederzeit für Ärzte und Gerichte zugänglich sein.